AGB/Zulassungsbestimmungen

Allgemeine Zulassungsbedingungen und Teilnahmebedingungen zu den Ausbildungs- Fortbildungs- und Weiterbildungskursen

Generell handelt ist sich um eine Berufsausbildung, die der steiermärkische Skilehrerverband im Namen der Steiermärkischen Landesregierung durchführt. Die Ausbildung ist gesetzlich verankert. Ziel ist es, möglichst hoch qualifizierte Skilehrer und Skilehrerinnen für die steirischen Skischulen auszubilden. Oberstes Ziel ist die Sicherheit und Qualität.

Es sind daher gewisse Auflagen vom Kandidaten bzw der Kandidatin zu erfüllen.

  • Körperliche Fitness
  • Psychische Voraussetzung zu unterrichten
  • Einsatzbereitschaft
  • angepasstes Verhalten bei den Kursen
  • Einhaltung der von den Kursleitern vorgegeben Kriterien
  • Nötiges Eigenkönnen (bei Anwärter/Kinderskilehrerausbildung sicheres paralleles Skifahren im mittelsteilen Gelände)
  • alle erforderlichen Bestätigungen (je nach Ausbildungsgrad Erste Hilfe Kurs, Praxisnachweis)
  • Helmpflicht
  • Kenntnis der deutschen Sprache in jenem Ausmaß, die ein problemloses Folgen des Unterrichts erlaubt. Ausbildungs- und Prüfungssprache ist Deutsch (Wort und Schrift).

 

Es wird dringend empfohlen eine Stornoversicherung abzuschließen, da nach Anmeldeschluss keine Rückerstattung der Kurskosten stattfindet (gebuchte Quartiere können nur mit 20% rückerstattet werden).

Sollte der Kandidat bzw die Kandidatin in einem oder mehreren Punkte nicht befähigt sein oder zuwiderhandeln, steht es dem für den Kurs zuständigen Ausbilder bzw der Ausbilderin frei den Kandidaten bzw die Kandidatin zum Kurs nicht zuzulassen oder vom Kurs auszuschließen.

Mit Teilnahme am Landeslehrer I – Kurs (Beginn der Landesschneesportlehrerausbildung) muss der Kandidat bzw die Kandidatin in dem Bundesland die Landeslehrerprüfung beenden in der sie begonnen wurde. Eine Ausnahme kann in Absprache mit den Ausbildungsleitern und den Obmännern der betroffenen Landesverbände getroffen werden. Nachprüfungen müssen im selben Bundesland absolviert werden.

Zwischen den jeweiligen Kursen ist eine jeweils 14tägige Praxiszeit in einer Skischule zwingend vorgeschrieben. Bei Einreichung einer Arbeitsbestätigung (mind. 14 Tage) in einer steirischen Skischule erhält der Kandidat eine Prämie von € 60 (Arbeitsbestätigung bis spätestens 30.04. des Ausbildungsjahres beim Steiermärkischen Skilehrerverband einzureichen).

Die Grundvoraussetzung für die Ausbildung ist das vollendete 16. Lebensjahr.

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